In Sulz am Neckar: Stadt Sulz am Neckar

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Vorhaben der Bioenergie Sulz GmbH & Co. KG

Erstelldatum26.09.2023

Änderungsgenehmigung für die Erweiterung und den Betrieb einer Biogasanlage

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Freiburg

Die Bioenergie Sulz GmbH Co. KG, Keltenstraße 97, 72172 Sulz am Neckar beantragt für den Standort „Unteres Enkental“ in Sulz am Neckar die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erweiterung und den Betrieb einer Biogasanlage. Im Rahmen der Erweiterung ist die Errichtung eines neuen Fermenters mit Gasspeicher vorgesehen. Der aktuelle Fermenter wird zukünftig als drittes Gärproduktlager betrieben. Als weiterer Erweiterungsschritt ist der Zubau von zwei hochflexiblen Biomethan-Blockheizkraftwerken sowie einer Wärmeübergabestation und eines Redundanzkessels geplant. Der Betrieb soll über eine nahegelegene Erdgasleitung sichergestellt werden. Neben der zugehörigen notwendigen Peripherie ist in diesem Zuge ebenfalls die Errichtung eines weiteren Pufferspeichers sowie einer Anlagenumwallung vorgesehen.

 

Gleichzeitig wurde hierfür ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG gestellt.

 

Die Änderungen sollen innerhalb des bereits bestehenden Betriebsgeländes „Unteres Enkental“ auf den Grundstücken Flst-Nrn. 4571/2, 4567/1 und 4567/2 der Gemarkung der Stadt Sulz am Neckar erfolgen. Nach der Erteilung der Genehmigung soll mit der antragsgemäßen Realisierung des Vorhabens begonnen werden.

 

Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach den §§ 4, 6, 10, 16 und 19 Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie den Nummern 1.2.2.2 (V), 1.2.3.1 (V), 8.6.3.2 (V), 9.1.1.2 (V) und 9.36 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Vorhaben ist gemäß den Nrn. 1.2.2.2, 1.2.3.1, 8.4.2.2 und 9.1.1.3  der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich. Bei dem Vorhaben handelt sich um eine störfallrelevante Änderung einer Anlage der unteren Klasse.
 

Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Genehmigungsbehörde führt ein förmliches Genehmigungsverfahren gemäß §§ 19 Abs.4, 10 BImSchG durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe des § 10 mit Ausnahme von Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG sowie nach den Maßgaben der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) zu beteiligen. Gemäß § 31f Abs. 2 und Abs. 3 BImSchG gelten verkürzte Fristen für die Auslegung des Antrags und der Antragsunterlagen sowie für die Erhebung von Einwendungen. Ein Erörterungstermin findet nicht statt.

 

Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen von

 

Montag, den 02.10.2023, bis einschließlich Montag, den 09.10.2023,

 

bei den folgenden Behörden während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus:

 
  1. Stadt Sulz am Neckar, Obere Hauptstraße 2, 72172 Sulz a.N., Bürgerbüro im Erdgeschoss (barrierefrei) sowie im Baurechtsamt, Zimmer 2.28
  1. Regierungspräsidium Freiburg, Schwendistraße 12, Eingangsbereich, 79102 Freiburg i. Br.
 

Einwendungen gegen das Vorhaben können von

 

Montag, den 02.10.2023, bis einschließlich Montag, den 16.10.2023,

 

(Einwendungsfrist) schriftlich bei den oben genannten Stellen oder elektronisch beim Regierungspräsidium Freiburg (abt5.verfahrensmanagement@rpf.bwl.de) erhoben werden. Einwendungen können nur Personen erheben, deren Belange berührt sind oder Vereinigungen, welche die Anforderungen des § 3 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen. Die Einwendungen müssen die vollständige Adresse der Person, die Einwendungen erhoben hat, enthalten. Eine schriftliche Einwendung muss unterschrieben sein.

 

Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.

 

Die Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.

 

Die Entscheidung über den Antrag wird auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-freiburg.de unter „Service“ „Bekanntmachungen“ und im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Verfahren von Referat 51 (Recht und Verwaltung) und Referat 54.2. Industrie/Kommunen Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft, des Regierungspräsidiums als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an die Vorhabenträgerin und ihre Beauftragten sowie die fachlich mit dem Verfahren befassten Behörden zur Auswertung weitergegeben. Die Verarbeitung der Daten ist zur Erfüllung unserer Aufgabe als zuständige Behörde für das immissionsschutzrechtliche Verfahren erforderlich und erfolgt auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e) DSGVO. Sowohl die Vorhabenträgerin als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Freiburg (u. a. mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten) verwiesen. Diese ist abrufbar über den Link in der Fußzeile der Internetseite oder unter

rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/Documents/Datenschutzerklaerung_RPen.pdf

 

Freiburg, den 20.09.2023

Regierungspräsidium Freiburg