In Sulz am Neckar: Stadt Sulz am Neckar

Seitenbereiche

Herbst Banner
Gähnender Stein A Amon
Herbst Banner
Herbst in Sulz Fotostudio Blitzlicht
Herbst Banner
Herbst Banner
Jahreszeit wählen:
In Sulz am Neckar
Vorlesen

Hauptbereich

250.000 Euro für das Wasserschloss

Erstelldatum30.05.2023

Sanierung profitiert von Denkmalförderprogramm.

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, überreichte am 25. Mai 2023 im Stuttgarter Landtag symbolische Schecks an elf Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer aus Baden-Württemberg. Das Land unterstützt sie bei der Sanierung ihrer Kulturdenkmale jeweils mit einer Förderung im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2023.

In ihrer Rede dankte Ministerin Razavi den Anwesenden stellvertretend für die vielen Eigentümerinnen und Eigentümern von Kulturdenkmalen im ganzen Land. Sie sagte: „Ich freue mich über alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrem Kulturdenkmal eine Zukunft geben wollen. Ihr Engagement für unsere Kulturdenkmale, ihre Begeisterung für die daran abzulesende Geschichte und ihre Freude an deren Erhalt für kommende Generationen beeindrucken mich sehr. Ich bin froh, dass wir sie beim Erhalt ihres Kulturdenkmals mit der Denkmalförderung des Landes unterstützen können.“

Insgesamt stellte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen für die erste Tranche rund 6,1 Millionen Euro zur Förderung des Erhalts und zur Sanierung von 52 Kulturdenkmalen bereit.

Ministerin Nicole Razavi MdL überreichte unter anderem einen symbolischen Scheck für die Sanierung des Daches, des Außenputzes und des Schlossgrabens des Wasserschlosses Glatt mit 251.620 Euro.

Weitere Informationen

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Woh- nen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimm- ten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums